Bei der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirks am 30. März 2017 wurde der Antrag gestellt, dass eine Grünverbindung zwischen den drei Seen im Norden, dem Lerchenauer See, dem Fasaneriesee und dem Feldmochinger See, geschaffen werden soll.
Dabei zeigte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München wie man den Antrag eines Bürgers abwimmelt, ohne ihm zu widersprechen. Den laut Beschlussvorlage soll der Vorschlag erstens zur Kenntnis genommen werden (immerhin!) und zweitens „bei allen Planungskonzepten und Bauleitplanungen in diesem Bereich“ berücksichtigt werden. Zum dritten sieht das Referat den Antrag der Bürgerversammlung damit als gem. Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung als behandelt und viertens wird vorgschlagen, dass er nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung stimmte dem Vorschlag des Referats am 20. September 2017 zu.
Mit anderen Worten: schön, dass wir mal darüber geredet haben. Bei der nächsten Bürgerversammlung sollte ein gleichlautender Antrag gestellt werden mit dem Zusatz, dass er der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen sollte. Das garantiert zwar immer noch nicht die Umsetzung des Antrags, fördert aber wenigstens die Transparenz.