Baum­fäl­lun­gen im Eggarten

Wer schon ein­mal einen Baum im eige­nen Gar­ten fäl­len woll­te, weiß, dass es nicht ein­fach ist, dafür eine Geneh­mi­gung der Stadt Mün­chen zu erhalten.

Umso mehr erstaunt es, dass von den ver­blei­be­nen Päch­tern im Eggar­ten berich­tet wird, dass dort Bäu­me gefällt wer­den. Dazu muss man wis­sen, dass das Gebiet, zumin­dest zu Zei­ten, da es der Deut­schen Bahn gehör­te, nicht der Baum­schutz­ver­ord­nung unter­stand. Inzwi­schen gehört das Gelän­de aber zwei pri­va­ten Wohn­bau­ge­sell­schaf­ten und so stellt sich die Fra­ge, ob die­se Aus­nah­me noch immer Gül­tig­keit hat, wenn ja, wie lan­ge noch?

Die Päch­ter frag­ten nach und beka­men zur Ant­wort, dass die Baum­fäl­lun­gen nötig sei­en, da sie droh­ten, in Strom­lei­tun­gen zu wach­sen. Aller­dings sind die­se Strom­lei­tun­gen teil­wei­se recht weit von den Bäu­men ent­fernt und selbst wenn dies so wäre, fragt man sich, ob nicht ein Baum­schnitt Abhil­fe schaf­fen würde.

Wenn einst der letz­te Päch­ter aus dem Eggar­ten ver­schwun­den ist bzw. die Erb­pacht­ver­trä­ge aus­ge­lau­fen sind, soll das gesam­te Gelän­de mit Wohn­be­bau­ung bebaut wer­den. Und da könn­te sich der eine oder ande­re Baum als stö­rend auswirken.

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