Baum­schnitt am Blütenanger

Meh­re­re Mit­glie­der frag­ten uns in den ver­gan­ge­nen Tagen, was es mit den radi­kal geschnit­te­nen Bäu­men ent­lang der Stra­ße Am Blü­ten­an­ger zwi­schen Lud­wigs­feld und der Fasa­ne­rie auf sich hat.

Zu die­sem The­ma spra­chen wir am 16. Juli mit Herrn Koch von der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de. Er erklär­te uns, dass auch er bereits eini­ge Anru­fe des­we­gen erhielt und dass er auch eine Vor­ort­be­sich­ti­gung vor­ge­nom­men hat. Der Baum­schnitt war not­wen­dig gewor­den, da die Bäu­me seit ca. 15 Jah­ren nicht mehr geschnit­ten wur­den. Bis zu die­sem Zeit­punkt war dies schon allein wegen der ober­ir­di­schen Licht­lei­tun­gen not­wen­dig. Als die­se dann unter­ir­disch ver­legt wur­den, stell­ten die alten Eigen­tü­mer – trotz städ­ti­scher Abmah­nun­gen – die­se Arbeit ein.

Durch die frü­he­ren Schnit­te bil­de­ten sich auf den alten Schnitt­flä­chen „neue“ Bäu­me, die bruch­ge­fähr­det und damit für den Sra­ßen­ver­kehr gefähr­lich waren. Zudem habe der Wuchs die­ser Wip­fel über die Stra­ße hin­weg Licht weg­ge­nom­men, so dass das Licht­pro­fil auf der Sra­ße ver­kehrs­tech­nisch nicht mehr aus­rei­chend war. Der neue Eigen­tü­mer des Gestüts, Herr Leut­ner, bekam daher von der Stadt die Auf­la­ge, durch ent­spre­chen­de Maß­nah­men Abhil­fe zu schaf­fen. Da es sich um eine Ver­kehrs­si­che­rungs­maß­nah­me han­del­te, war in die­sem Fall der Vogel­schutz, der eigent­lich vom 1. März bis zum 30. Sep­tem­ber wirk­sam ist, außer Kraft gesetzt.

Grund­sätz­lich gibt es zwar bei der Nut­zung der Flä­che des Gestüts als land­wirt­schaft­li­che Flä­che kei­nen Baum­schutz, aller­dings kann die Behör­de Aus­gleichs­pflan­zun­gen ver­lan­gen. Im vor­lie­gen­den Fall wur­de von Herrn Koch mit Herrn Leut­ner bespro­chen, dass in etwa jeder zwei­te Baum der ein­sei­ti­gen Allee gefällt wer­den wür­de. Dafür pflanzt Herr Leut­ner ca. 1,5 Meter zurück­ge­setzt neue Bäu­me, was von der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de akzep­tiert wur­de. Dadurch wird der Cha­rak­ter einer Halb­al­lee lang­fris­tig gewahrt und die Bäu­me erhal­ten Wachs­tums­spiel­raum, der den Ver­kehr auf der Stra­ße aber nicht mehr gefährdet.

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